Corona
Aktuelle Meldungen der FAU zu Auswirkungen der COVID-19-Epidemie für Mitarbeiter, Promovierende und Studierende finden Sie unter https://www.verwaltung.zuv.fau.de/verwaltung/personalangelegenheiten/gesundheit/empfehlungen-der-universitaetsleitung-zur-aktuellen-lage-des-coronavirus .
Bitte tragen Sie durch entsprechendes Verhalten wie Abstand halten, Menschenansammlungen (>2) meiden und gründliches Händewaschen dazu bei, diese Entwicklung zu unterbrechen. Wenn Sie aus einem ausgewiesenem Risikogebiet kommen oder entsprechende Symptome (Halsschmerzen, Husten, Fieber) zeigen, sollten Sie wenigstens 14 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Für weitere Informationen hierzu verweisen wir auf die Webseite des Robert-Koch-Instituts.
Die FAU hat eine Webseite mit FAQ zum Coronavirus eingerichtet.
Lehrveranstaltungen
Nach Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 10.03.2020 sind sämtliche Lehrveranstaltungen in Präsenzform mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres abgesagt. Diese Regelung gilt unabhängig von der Zahl der Teilnehmenden.
Das betrifft momentan im wesentlichen den „Advanced Lab Course“ und das „Astronomische Praktikum“. Hier sind alle Versuche abgesagt. Sobald die Situation sich geklärt hat, werden wir den registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern Informationen schicken, wie mit dem Praktikum weiter verfahren wird.
Prüfungen
Alle universitären Prüfungen, die noch nicht begonnen haben, sind mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres abgesagt. Dies gilt für alle schriftlichen und mündlichen Prüfungen, die in Verantwortung der FAU durchgeführt werden, auch Promotions- und Habilitationsprüfungen.Eine Ausnahme ist nur in den allerdringendsten Fällen möglich. Wenden Sie sich in so einem Fall bitte zuerst an das Department, wir würden dann gegebenenfalls den Wunsch an den Präsidenten der FAU weitergeben. Mündliche Prüfungen per Video sind rechtlich nicht möglich. Auch Bachelor- und Masterkolloquien sind Prüfungen.
Die Durchführung von Staatsexamensprüfungen ist ebenfalls abgesagt.
Beachten Sie die Seite der Prüfungsämter der FAU: Coronavirus: Auswirkungen auf Prüfungen
Studienfristen (GOP-Frist, Bachelorfrist, Masterfrist), die aufgrund der aktuellen Lage nicht eingehalten werden können, werden automatisch pauschal um ein Semester (bis zum Ende des Sommersemesters 2020) verlängert. Weitere aufgrund der derzeitigen Situation erforderliche Fristverlängerungen werden unbürokratisch bewilligt werden. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. BAföG-Empfängern und -Empfängerinnen entstehen – so die Zusage des BMBF – keine Nachteile.
Studierende, die sich bereits zum Ende des Wintersemesters 2019/2020 exmatrikuliert haben, deren Prüfung aufgrund der Verschiebungen aber nunmehr im Sommersemester 2020 stattfinden wird, müssen sich nicht erneut immatrikulieren, um die Prüfung abzulegen. Die Prüfung kann stattfinden und das Ergebnis wird gewertet.
Veranstaltungen
Alle Veranstaltungen – gleichgültig mit welcher Zahl an Teilnehmenden – sind bis auf Weiteres abgesagt. Davon ausgenommen sind lediglich dringende und nicht verschiebbare Arbeitstreffen, die unter Einhaltung der vom RKI empfohlenen Hygiene-Regelungen weiterhin stattfinden können. Bitte nutzen Sie, wo immer möglich, Telefon oder digitale Kommunikation.
Das Wichtigste sind im Augenblick die Gesundheit und Sicherheit unserer Beschäftigten und Studierenden sowie die Verlangsamung der Ausbreitung des Virus, daher halten wir diese Maßnahmen jetzt für unabdingbar. Für Probleme im Einzelfall werden wir im Nachgang eine pragmatische Lösung finden.
CIP Pool
Die CIP Pools bleiben (vorerst) bis 19.04.2020 geschlossen
Bibliothek/Abgabe von Abschlussarbeiten
Die Bearbeitungsfristen für alle Bachelor- und Masterarbeiten werden pauschal um fünf Wochen verlängert. Die betroffenen Studierenden werden per E-Mail vom Referat L6 informiert, die neuen Fristen sind in Kürze für die Studierenden und die betreuenden Prüfenden in „mein campus“ einsehbar. Die Abgabe der Arbeiten im Prüfungsamt ist elektronisch möglich oder über den Briefkasten am Prüfungsamt.
Die Bibliotheken sind geschlossen, auch Frau Bartschat (Teilbibliothek Physik) ist ab Montag, 23.03. im home office und per email erreichbar: Ricarda.Bartschat@fau.de.
Sollte eine reguläre Abgabe der Arbeit nicht möglich sein, bittet der Prüfungsausschussvorsitzende darum, die finale (!) PDF-Version der Arbeit elektronisch an ihn zu übermitteln (Email, FAUbox/Dropbox, Weblink oder Ähnliches). Er wird dann dafür sorgen, dass die Arbeit als fristgerecht abgegeben gewertet wird. Entscheidend ist dabei, dass die Arbeit vor Mitternacht des Abgabetages auf dessen PC abgespeichert werden kann. In der Regel wird dies bis etwa 23:00 Uhr der Fall sein.
Aktuelle Hinweise der FAU
finden Sie unter www.fau.info/corona